Lieber Geschädigter eines Verkehrsunfalles, damit die Gegnerische Versicherung Ihren Schaden erstatten kann, ist es notwendig dass die Schadenhöhe exakt ermittelt wird.
Dafür haben Sie die freie Wahl eines Kfz-Sachverständigen. Wir arbeiten mit bundesweiten TÜV Sachverständigen zusammen und Sie können nachfolgend Ihr Haftpflichtschadengutachten hier kostenlos beauftragen (Das Gutachtenhonorar wird direkt mit der Gegnerischen Versicherung abgerechnet. Dafür bringt der Gutachter zum Besichtigungstermin den von Ihnen noch zu unterschreibenden Gutachtenauftrag/Abtretungserklärung mit.)
Für die Terminvereinbarung zur Fahrzeugbesichtigung ruft Sie der Kfz-Sachverständige vom TÜV an.